Gefördert werden von der BAFA Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden, deren Bauantrag beziehungsweise Bauanzeige zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegt.
Für folgende Einzelmaßnahmen baruchen Sie eine/n zertifizierte/n Energieberater/in. Für das Heizungspaket ist es optional.